Private Krankenversicherungen

Einer der größten Vorteile der privaten Krankenversicherung ist ihre Individualität. Jedes Mitglied kann sich seine Leistungen, ähnlich einem Baukastensystem, selbst zusammenstellen und so die eigenen Bedürfnisse abdecken. Ab einem gewissen monatlichen Bruttoarbeitsentgelt können sich Arbeitnehmer privat versichern, selbstverständlich stehen die privaten Krankenversicherungen jedem Selbstständigen, Freiberufler und Studenten offen. Private Krankenversicherungen bieten in der Regel den so genannten Basistarif an, diesen kann man dann mit verschiedenen Zusatzleistungen kombinieren.

Wie bemessen sich die Tarife der privaten Krankenversicherung?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse bemessen sich die monatlichen Beiträge in der privaten Krankenversicherung am Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten. Auch die Berufsgruppe wird die Bemessung der Beitragsgrundlage einbezogen, in besonders risikoreichen Berufsgruppen kann sich der monatliche Beitrag erhöhen. Die meisten privaten Krankenversicherungen erwarten eine Gesundheitsprüfung vor der Aufnahme in die Krankenkasse. Diese ist unbedingt wahrheitsgemäß anzugeben, sonst kann es im Leistungsfall später passieren, dass private Krankenversicherungen die Leistungsübernahme verweigern.

Patient 1. Klasse mit ausgewählten Versicherungsleistungen

In den Tarifen der privaten Krankenversicherungen kann jeder Versicherte seine Zusatzleistungen ganz individuell auswählen. Die Übernahme für Heilpraktikerkosten, Zahnzusatztarife, Kostenübernahme für Naturheilverfahren und Vereinbarungen für Krankentagegeld oder Krankenhaus-Tagegeld sind nur einige der Möglichkeiten, die privat Versicherte in Anspruch nehmen können, aber nicht müssen. Das gilt auch für private Krankenversicherung Angestellte.

Wer kann sich privat versichern?

Um in eine private Krankenversicherung zu wechseln, muss der Arbeitnehmer in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze erreicht oder überschritten haben. Der Jahresgrenzwert liegt 2011 bei 49.500 Euro, das entspricht einem monatlichen Grenzwert von 4.125,00 Euro. Freiberufler und Selbständige müssen die Versicherungspflichtgrenze nicht erfüllen, sie können sich jederzeit privat versichern. Private Krankenversicherungen sind in den letzten Jahren populärer geworden, da das gesetzliche Gesundheitssystem immer größere Lücken aufweist und der privat Versicherte gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung zahlreiche Vorteile genießt.

Samstag, März 10th, 2012 Allgemein Keine Kommentare

Sinnvolle Versicherungen für einen sportlichen Winterurlaub

Wer einen sportlich aktiven Winterurlaub plant, sollte besonders gut versichert sein. Es kann immer zu Unfällen kommen, die den Urlaub abrupt beenden und sichere Möglichkeiten benötigen, um im Krankenhaus behandelt zu werden, sowie nach Hause zu gelangen.
Ein Unfall beim Ski fahren endet oftmals mit gesundheitlichen Folgen, die eine schnelle und professionelle Behandlung im Urlaubsland erfordern. Wenn Sie einen Winterurlaub im Ausland planen, ist eine Auslandskrankenversicherung prägnant.

Die Auslandskrankenversicherung spielt eine große Rolle

Die Auslandskrankenversicherung garantiert Ihnen eine professionelle Behandlung vor Ort, wie den notwendigen Rücktransport, wenn Sie aufgrund von Unfallfolgen nicht mit dem eigenen Auto die Heimreise antreten können.
Ebenfalls eine sinnvolle Absicherung ist die Haftpflichtversicherung. Fügen Sie auf der Piste im Winterurlaub, jemandem unverschuldet Schaden zu, übernimmt die Haftpflichtversicherung anfallende Kosten und sichert Sie somit vor dem finanziellen Engpass ab.
Eine Reiserücktrittsversicherung sollte ebenfalls nicht fehlen. Erkranken Sie bereits vor Reiseantritt, verhindern Sie mit der Reiserücktrittsversicherung hohe Kosten, die bei einer Stornierung auftreten würden.

Entspannung durch Sicherheit

Die richtige Versicherung für alle möglichen Situationen, spielt eine prägnante Rolle für einen sicheren und entspannten Winterurlaub. Gerade beim Sport besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko und optimale, schnelle Behandlung spielt hier eine große Rolle, um Folgeschäden zu vermeiden.
Die normale Krankenversicherung deckt bei einem Auslandsurlaub nur geringe Kosten ab und erweist sich daher in zahlreichen Fällen als nicht ausreichend. Mit einer zusätzlichen Urlauber Krankenversicherung, sichern Sie sich auf gesamter Ebene ab und ermöglichen eine einwandfreie und kompetente Behandlung am Urlaubsort. Für einen geringen Beitrag gewährleistet Ihnen der Versicherungsanbieter, die Übernahme anfallender Kosten.

Sonntag, Januar 1st, 2012 Risikoversicherungen Keine Kommentare

Der Versicherungsschutz erlischt bei Fahruntüchtigkeit

Im Falle eines Unfalls kommt immer die Versicherung für den entstandenen Schaden auf – aber das ist nicht immer so: Wenn der für den Unfall verantwortliche Fahrer für fahruntüchtig befunden wird, zahlt die Versicherung nichts, da der Fahrer in diesem Fall fahrlässig gehandelt hat.

Wann ist eine Person fahruntüchtig?
Als Fahruntüchtigkeit wird die Unfähigkeit eines Autofahrers beschrieben sein Fahrzeug sicher zu führen. twicepix@flickrAls fahruntüchtig wird ein gewisser Zustand beschrieben, der diese Unfähigkeit hervorruft und durch verschiedenste Faktoren wie den Konsum von Medikamenten, Drogen oder Alkohol, körperlicher oder geistiger Behinderung oder nicht ausreichender Achtung vor den Verkehrsregeln hervorgerufen und beeinflusst wird. Da man in diesem Fall fahrlässig handelt und sich selbst als auch andere Mitglieder des Straßenverkehrs gefährdet kommen Versicherungen nicht für den Schaden eines entstandenen Unfalls auf.

Wie wird entschieden, ob eine Person fahruntüchtig ist und inwiefern sie zu haften hat?
Im Falle einer Fahruntüchtigkeit wird immer zwischen den beiden Fällen “fahrlässig” und “grob fahrlässig” entschieden. Im Falle einer groben Fahrlässigkeit zahlen die Versicherungen meist nicht, liegt jedoch nur eine Fahrlässigkeit vor, so kommen die Versicherungen für den entstandenen Schaden auf. Die Unterschiede zwischen diesen beiden Fällen sind sehr klein und meist nur schwierig zu definieren – sie hängen von den äußeren Umständen und der speziellen Situation ab. Typische Beispiele einer groben Fahrlässigkeit sind Trunkenheit am Steuer, deutlich zu hohe oder auch einfach unangemessene Geschwindigkeiten sowie die Bereitschaft, sich durch Kinder auf der Rückbank oder ähnlichen Faktoren stark ablenken zu lassen. Wer jedoch nur einen kurzen Blick auf die Landkarte auf dem Beifahrersitz wirft, handelt fahrlässig.

Personen, die den Verkehr wissentlich behindern oder gar leichtfertig andere Verkehrsteilnehmer gefährden sollten für die verursachten Schäden später selbst finanziell haften – Die Versicherungen tun dies auf jeden Fall nicht.

 

Dienstag, September 6th, 2011 Allgemein Keine Kommentare

Was eine Hausratversicherung abdecken sollte

Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, wollen Sie sicher wissen, was denn alles versichert ist. Manche Vertreter machen ungenaue Angaben oder wollen Ihnen Versicherungen verkaufen, die Sie in Ihrem Fall gar nicht benötigen. Wenn Sie sich jedoch im Vorfeld genau informieren, was bei einer Hausratversicherung alles versichert sein sollte, dann können Sie bei Vertragsabschluss mit Ihrem Wissen den einen oder anderen Vorteil herausverhandeln.

Was ist versichert?
In erster Linie sind mit der Hausratversicherung Einrichtungs-, Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Wasser, Einbruchsdiebstahl, Vandalismus und Raub versichert. Gegenstände die leicht entflammbar sind, sollten womöglich durch schwer entflammbare ersetzt werden, damit die Hausratversicherung den Schaden übernimmt. Zum Beispiel sollte ein Vorhang zusätzlich zu den Gardinen angebracht sein, damit die leicht entflammbaren Gardinen etwas geschützt sind, oder man verwendet ein schwer entflammbares Plissee.

Neben den reinen Kosten sind auch Zusatzkosten versichert, wie zum Beispiel Kosten für die Aufräumung nach einem Rohrbruch oder Ähnliches, Hotelkosten, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde usw. Auch der Diebstahl von Fahrrädern und Überspannungsschäden können in den Vertrag aufgenommen werden.
Beim Feuer gibt es zum Beispiel noch die Unterteilung in 1. Brand, der ohne einen bestimmten Grund entstanden ist, 2. Feuer durch Blitzschlag, durch Explosion oder Implosion und 3. Feuer durch Absturz eines Flugzeuges.
Damit sich das Feuer nicht so schnell ausbreitet, muss der Versicherte natürlich Vorkehrungen treffen und beispielsweise schwer entflammbares Plissee als Blend- und Sichtschutz verwenden. Auch ein Vorhang zusätzlich zu den Gardinen hilft merklich, die Brandgefahr zu dämmen.

Montag, August 15th, 2011 Hausratsversicherung Keine Kommentare